Da fällt mir noch was ein... Bin Kaiser, König, zweifacher Herzog und mehrfacher Graf, kann die Erbgesetze aber nur für Kaiser- und Königreich festlegen, nicht für die Stufe Herzogtum. Gibts für die dann eine Standarderbregel oder hat sie gar die gleiche wie das Kaiserreich? Würde dann bedeuten, dass der gewählte Nachfolger *alle* meine Titel bekommt, was ich mir nicht vorstellen kann... Oder ist meine Angst berechtigt? Wenns denn nämlich nicht gerade mein Sohn ist, bin ich doch am Arsch oder was? Das Königreich hat übrigens A/K-Erbteilung...