Danke für Deine Antwort. Ich dachte mir scho das man da, beim Erbfolgegesetz des Kaiser was machen kann. Doch leider habe ich nicht herausgefunden wie. Ich bin Herzog von Oberburgund mein Lehnsherr ist der Kaiser, also sollte ich doch jemand favorisieren können, oder?? Wie genau muss ich das machen?
:laugh:Oberburgund? Dann ist dein de-jure Königreich vermutlich Teil Burgund? Und das ist de-jure Teil vom Kaiserreich Franken? Dann ist klar wieso es nicht klappt. Du musst de jure Teil vom HRR sein.