Denn es ist denkbar das die BPjM gesagt habt, Zulassung nur unter der Bedingung, dass...
Die BPjM lässt überhaupt nichts zu. Die werden nur auf Antrag tätig. Außerdem indizieren die kein Spiel mehr alleine wegen §86a Symbolen bzw. streichen die mittlerweile auch Titel mit diesen vom Index. Beispiel: die beiden neuen Wolfenstein-Titel; immer noch nicht indiziert, obwohl sie eigentlich auf Liste B gehören würden nach veralteter Rechtssprechung. Und daher wird sich auch kein Richter damit mehr beschäftigen und ggf. ablehnen. Ein Teufelskreis, da so kein aktuelles Urteil erfolgen kann, dass die Lage ändern dürfte und das Urteil zu Wolfenstein 3D aus den 90ern ablöst. Übrigens halten auch viele Volljuristen die momentane Lage für nicht mehr zeitgemäß und raten zum Klageweg.
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